UROVISION – Ihr Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen
Abrechnungsmodalitäten leicht gemacht. Tipps und Leitlinien
Wir helfen Ihnen, den Abrechnungsprozess mit Krankenkassen sicher und effizient zu gestalten – mit klaren Vorgaben und Tipps zur Vermeidung häufiger Fehler.
Wichtige Hinweise zur Rezeptverordnung und Abrechnung von Hilfsmitteln
1. Besondere Anforderungen an das Rezept
Die Abrechnung erfolgt auf Stückbasis, daher ist eine exakte Mengenangabe erforderlich.
Wichtige Angaben:
- Bezeichnung des Hilfsmittels
- Bestellnummer und PZN (falls vorhanden)
- Diagnose (zwingend erforderlich)
- Verordnungszeitraum
Ein vollständiges Rezept reduziert Abrechnungsprobleme und Rückfragen.
Nach Ablauf des Versorgungszeitraums muss ein Folgerezept eingereicht werden.
2. Hilfsmittel und Nicht-Hilfsmittel nicht mischen
Sollten für einen Patienten unterschiedliche Artikel an verschiedene Adressen geliefert werden (z. B. Katheter an Arzt, Beutel an Patient), empfehlen wir getrennte Rezepte.
Wichtige Info für uns: Bitte geben Sie an, wohin geliefert werden soll (Arzt? Pflegeheim? Patient?). Fehlende Angaben führen zu Verzögerungen.
3. Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Eine ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Bei langfristiger Versorgung muss das Rezept regelmäßig erneuert werden.
4. Zuzahlungen und Befreiungen
Versicherte müssen in der Regel eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten: 10 % des Rezeptwertes, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € pro Monat.
Befreiung möglich für chronisch Kranke oder bei hoher finanzieller Belastung.
Patienten können einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse stellen und den Nachweis jährlich beim Leistungserbringer vorlegen.
5. Möglichkeiten der Direktabrechnung
Direktabrechnung mit der Krankenkasse: Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit den Krankenkassen – das spart Zeit und Aufwand für medizinisches Fachpersonal.
Privatpatienten: erhalten die Rechnung direkt und reichen sie bei ihrer privaten Krankenversicherung ein.
6. Gültigkeit Rezept
Ein Rezept ist 28 Tage nach Ausstellung gültig.
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